Online-Seminar

Pflegeversicherungsbeiträge: digitales Nachweisverfahren

Beschreibung

In der sozialen Pflegeversicherung ist für die Berechnung der Beiträge entscheidend, ob Beschäftigte Eltern sind. Kinderlose zahlen einen Zuschlag, während es für Eltern mit mehr als zwei Kindern Beitragsabschläge gibt. Das Seminar zeigt, welche Besonderheiten bei den Pflegeversicherungsbeiträgen und dem digitalen Nachweisverfahren für Kinder zu beachten sind und gibt wertvolle Tipps für Arbeitgeber.

Informationen zum Seminar

ausgebucht

Termin:

26.06.2025 10 bis 12 Uhr

Beschreibung:

In diesem Online-Seminar stellen wir das digitale Nachweisverfahren für Kinder in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2025 vor. Die Referenten erklären, wie die Arbeitgeber in das neue Verfahren eingebunden werden und was sie zu beachten haben.
 

Im Rahmen des Online-Seminars gehen die Referenten auch gezielt auf die Elterneigenschaft und ihre Wirkung und Dauer ein. Sie grenzen dabei die lebenslange Elterneigenschaft von den zeitlich befristeten Beitragsabschlägen wegen mehrerer Kinder ab. Zum besseren Verständnis erklären sie die Unterschiede anhand von Beispielen. Schwerpunkte sind dabei die Besonderheiten bei Stief-, Pflege- und Adoptiveltern und die Grenzen des digitalen Verfahrens in diesen Fällen.
 

Folgende Fragen werden im Online-Seminar beantwortet:

  1. Wie funktioniert das neue digitale Nachweisverfahren?
  2. Wie gehen Arbeitgeber mit Fällen um, die nicht über das digitale Verfahren abgedeckt sind?
  3. Wann ist eine Elterneigenschaft gegeben und wie wirkt sie sich aus?
  4. Was gilt bei den Beitragsabschlägen für Kinder?
  5. Welche Nachweise gelten und was gibt es für Besonderheiten bei Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern?
  6. Wie können Kinder, die im Ausland leben, berücksichtigt werden?
  7. Welche Mitwirkungspflichten haben Beschäftigte?
  8. Wie agieren Arbeitgeber, wenn Beschäftigte keine oder verspätet Nachweise erbringen?
  9. Wie sind die Arbeitgeber in das digitale Verfahren eingebunden?
  10. Wann haben Beschäftigte einen Verzinsungsanspruch?

Referent/Referentin:

• Klaus Herrmann, Sozialversicherungsexperte – AOK Bayern
• Dr. Daniel Sturm MBA, Fachanwalt für Arbeitsrecht – Steinmeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin/Dresden

Kosten:

kostenfrei

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