Rubrik: Sozialversicherungspflicht und -freiheit

Beschreibung

Setzen Unternehmen ihr Personal bei anderen Arbeitgebern ein, gibt es dafür verschiedene Voraussetzungen und Formen. Grundsätzliche müssen Arbeitgeber den Versicherungsstatus ihrer Beschäftigten prüfen. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Nicht versicherungspflichtig sind vor allem hauptberuflich Selbstständige sowie bestimmte Personen ab 55 Jahren. Zu den versicherungsfreien Beschäftigten zählen insbesondere Minijobber und Personen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 

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