Rubrik: Minijobs

Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das Seminar informiert umfassend und praxisnah über die besonderen Regelungen bei diesen beiden Beschäftigungsformen.

Junge Frau mit Schürze an einer Kaffeemaschine

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Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das Seminar informiert umfassend und praxisnah über die besonderen Regelungen bei diesen beiden Beschäftigungsformen.

Junge Frau mit Schürze an einer Kaffeemaschine

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