Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Umlagebeträge werden am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Am Fälligkeitstag müssen die Beiträge dem Girokonto der AOK gutgeschrieben sein.
Für die Beitragszahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit ist gewährleistet, dass die Beitragszahlungen immer fristgerecht geleistet werden.
Auch das SEPA-Lastschriftmandat soll seit Juli 2023 elektronisch übermittelt werden.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen, um den Lastschrifteinzug zu beenden. Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats soll ab 2025 ebenfalls maschinell erfolgen. Bis dahin ist der schriftliche Widerruf vorgesehen.
Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen Sie Ihr systemuntersuchtes Entgeltabrechnungsprogramm und übermitteln den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) an Ihre AOK.
Verwenden Sie das SV-Meldeportal, dann folgen Sie diesen fünf Schritten:
- Wählen Sie das Formular „Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto“
- Klicken Sie „02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten“ an
- Tragen Sie die Betriebsnummer der Einzugsstelle ein: "AOK Bayern: 87880235"
- Scrollen Sie zum letzten Punkt „SEPA-Lastschriftmandat“ und ergänzen Ihre gewünschte Bankverbindung einschließlich Daten zum Kontoinhaber
- über „Senden“ wird das SEPA-Lastschriftmandat mit einem DSAK-Datensatz übermittelt
Ist die Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats in Ausnahmefällen nicht möglich, wenden Sie sich gerne mit dem ausgefüllten Formular an uns.