Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Antrag auf Erstattung U 1

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AG zahlt Bruttogrundlohn und steuer-und sv-freie Kinderbetreuungskosten. Sind im Fall von Krankheit und LFZ des AN die sv-freien Kinderbetreuungskosten ebenfalls im Rahmen des U 1 Antrages erstattungsfähig.


    Vielen Dank

    Kluge

  • 02
    RE: Antrag auf Erstattung U 1

    Guten Tag,
     
    die Erstattungsregelungen nach dem AAG knüpfen an das vom Arbeitgeber nach dem EFZG fortgezahlte Arbeitsentgelt, ohne dass das AAG weitere oder eigenständige Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrags enthält.
     
    Ob ein – auch der Höhe nach – rechtmäßiger Anspruch auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen besteht, ist in erster Linie eine arbeitsrechtlich zu klärende Frage.
     
    Grundsätzlich zählen dazu aber alle Zuwendungen, die als Gegenleistung für geleistete oder noch zu leistende Arbeit gewährt werden.
    Ob diese Aufwendungen im Sinne der Sozialversicherung beitragspflichtig sind, ist als erstattungsfähiges Arbeitsentgelt nicht ausschlaggebend. Es zählt nur, dass es sich um Aufwendungen handelt, zu denen der Arbeitgeber nach tarif- oder arbeitsrechtlichen Regelungen während der Entgeltfortzahlung verpflichtet ist und diese zu den Ansprüchen nach dem EFZG gelten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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