Category Image
Richtlinien

ESA-RL – Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch

Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch [ESA-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

ESA-RL – Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch



Ziff. D.2. ESA-RL, Nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch darf nur mit Einwilligung der Schwangeren von einer Ärztin/einem Arzt vorgenommen werden, wenn die schriftliche Feststellung einer anderen Ärztin/eines anderen Arztes über die Voraussetzungen einer der nachfolgenden Indikationen vorliegt (§ 218a Absatz 2 und 3 StGB).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.