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ZPO – Zivilprozessordnung



§ 252 ZPO, Rechtsmittel bei Aussetzung

Gegen die Entscheidung, durch die aufgrund der Vorschriften dieses Titels oder aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.


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