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Richtlinien

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) [Geringfüg-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien



Beispiel 1b Geringfüg-RL, (zu Ziff. B.2.1.1.):

Die Auto GmbH, die ihrem Geschäftszweck nach eine Kfz-Werkstatt und eine Autovermietung betreibt (2 organisatorisch selbständige Betriebe), beschäftigt einen Arbeitnehmer vormittags in der Kfz-Werkstatt und nachmittags in der Autovermietung.

Der Arbeitnehmer steht in einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis zur Auto GmbH.


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