Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Hierher kommt der Kurztext!

Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz, der im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) sollen die finanziellen Belastungen, die dem Arbeitgeber durch die Schwangerschaft und Mutterschaft ihrer Arbeitnehmerinnen entstehen, minimiert werden.
Wer Mitarbeiterinnen beschäftigt, die schwanger sind oder ein Kind bekommen haben, muss die Rechte der Mütter und die Arbeitgeberpflichten kennen und berücksichtigen. Die Broschüre informiert darüber umfassend.
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