Darum geht es bei der geschlechtlichen Vielfalt
Die Vielfalt der geschlechtlichen und der sexuellen Identität ist ein sensibles Thema in der Gesellschaft. Neben der Identität als weiblich und männlich (binär, zwei Geschlechter) oder nicht-binär, gibt es Menschen, die sich als queer bezeichnen oder zur LGBTQIA+ Community gehören.
Dafür steht die Abkürzung LGBTQIA
Die Abkürzung der englischen Wörter Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual/Transgender, Queer, Intersexual und Asexual. Es ist also eine Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle/Transgender-, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen. Die Abkürzung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird als ein Sammelbegriff genutzt, der nicht alle gefühlten Geschlechtsidentitäten repräsentiert.
Gendervielfalt und Gleichstellung
Gendervielfalt spielt auch in Unternehmen eine Rolle. Die Etablierung eines Diversitätsmanagements kann ein passendes Instrument sein, die Inhalte dieses Themas zu behandeln. Es beinhaltet folgende Komponenten:
- Aufgaben und Verantwortung unabhängig vom Geschlecht verteilen
- Entwicklungsmöglichkeiten für alle Geschlechter gleichermaßen schaffen
- Teilzeitmodelle für alle Geschlechter anzubieten
- ungleiche Bezahlung aller Geschlechter zu beenden
Beim Diversitätsmanagement ist wichtig, dass sich alle Menschen angesprochen und einbezogen fühlen. Das fördert Wohlbefinden und Gesundheit der Beschäftigten – und damit auch die Produktivität des Unternehmens.
Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsalltag
Eine offene Unternehmenskultur und ein Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten sind Grundlage dafür, dass Mitarbeitende unabhängig von ihrer Genderidentität respektiert und wertgeschätzt werden. Nur so können Beschäftigte authentisch sein und ihr Potenzial voll entfalten. Dabei liegt es in der Entscheidungsfreiheit jeder einzelnen Person, sich dazu zu äußern oder eben auch nicht.
Zudem öffnet die Auseinandersetzung mit diesen Themen die Türen zu neuen Talenten und neuer Kundschaft, beispielsweise bei der Berücksichtigung von Vielfalt in Marketingentscheidungen. Und auch die Attraktivität als Arbeitgeber steigt, wenn sich ein Unternehmen als tolerant präsentiert.
Gleichstellung aller Geschlechter
Die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf ist ein immer aktuelles Thema. Bei der Besetzung von Führungspositionen und beim Entgelt sind Frauen häufig benachteiligt. Gendervielfalt fängt mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau an, die in vielen Aspekten noch nicht gegeben ist. Sie erstreckt sich aber auch auf die Gleichstellung aller Geschlechteridentitäten, die fair behandelt werden sollten.
Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen haben die zentrale Funktion im Betrieb, Ungleichbehandlungen anzusprechen, zu verhindern und sich für Benachteiligte einzusetzen. Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile gehören ebenso ins Aufgabenspektrum wie der Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Gendervielfalt in der Praxis
Interessant wird es bei der entsprechenden Anpassung der Unternehmenskultur, wenn es darum geht, alle Menschen adäquat anzusprechen. Wie sind die Unternehmensschreiben, Arbeitsverträge und vieles mehr gestaltet? Und wie funktioniert das mit den Sanitärräumen? Wer soll in welchen? Oder alle in einen?
Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist unvermeidlich, um einen für das eigene Unternehmen angemessenen Umgang zu finden. Vieles lässt sich mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement koppeln: Schließlich geht es darum, in einem Umfeld, in dem sich alle akzeptiert fühlen, gut zusammenarbeiten zu können. Die Entwicklung hin zu einer vielfältigen und gesunden Unternehmenskultur sollte am besten von allen Beschäftigten mitentwickelt und getragen werden. Schließlich gibt es kein Patentrezept. Es muss vor allem für die eigenen Mitarbeitenden und den Arbeitgeber gut funktionieren.
Gesetzliche Grundlagen für Gleichbehandlung und Selbstbestimmung
Die gesellschaftlichen Veränderungen wirken sich auch in der Gesetzgebung aus. Neben dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 in Kraft ist und die Diskriminierung auch aufgrund des Geschlechts untersagt, ist seit 2024 das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Demzufolge haben transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen seit dem 1. November 2024 die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sind nicht länger erforderlich.