Mitarbeitende bei Umsetzung von Nudging beteiligen
Gesünderes Arbeiten fördern
Wesentlicher Bestandteil des Nudging ist es, die autonome Entscheidungsfreiheit jeder einzelnen Person zu erhalten. Ein Nudge ist immer nur ein kleiner Anstupser in eine Richtung. Er ist nie ein Gebot oder Verbot und darf auch nicht an finanzielle Anreize gekoppelt werden. Ein Nudge beinhaltet also kein „Du musst das jetzt anders machen.“
Ziele setzen, Mitarbeitende einbinden und motivieren
Wer Nudging im eigenen Betrieb anwenden möchte, sollte sich zunächst über die Ziele klar werden: Sind es zum Beispiel mehr Bewegung, gesünderes Essen, mehr Prävention oder die Anregung zu gesünderem Verhalten?
Das Wichtigste muss gleich zu Beginn der Strategie geklärt werden: Für welche Zielgruppe sind die Maßnahmen gedacht? Schließlich sollen die Nudges Mitarbeitende zu etwas motivieren, das beispielsweise zu ihrem Alter und zu ihrem Arbeitsumfeld passt. So sind Bewegungsanreize für „Sitzarbeitende“ relevanter als beispielsweise für Landschaftspflegende, die sich schon während der Arbeit viel bewegen.
Die Planung solcher Nudges liegt meist bei den BGF-Verantwortlichen eines Unternehmens. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen ist es, die Beschäftigten, zum Beispiel in einem Steuerungskreis, in den Prozess einzubeziehen und gemeinsame Ziele zu formulieren. So sind die Beschäftigten motivierter, die Anreize auch anzunehmen.
Kriterien für hohe Akzeptanz von Nudging
Um Mitarbeitende für Nudging als Teil der BGF zu begeistern, sind laut den Fachleuten des iga.Reports 38 folgende sechs Kriterien wichtig. Sie können zugleich als Argumente dienen, mit denen der zuständige Steuerungskreis beziehungsweise BGF-Verantwortliche bei den Beschäftigten für die Maßnahmen wirbt:
- Das Wohl der Mitarbeitenden im Blick: Hauptziel eines Nudges ist die verbesserte Arbeitssituation der Beschäftigten, zum Beispiel, indem höhenverstellbare Schreibtische zum gesunden Wechsel zwischen Steh- und Sitzsequenzen animieren.
- Vorhersehbarer Effekt: Der Nudge ist so einfach und niedrigschwellig angelegt, dass er auch wirklich eine Verhaltensänderung in die gesündere Richtung bewirken kann. Bei der praktischen Umsetzung können verschiedene Gestaltungsmodelle helfen.
- Alternativen zulassen: Die Beschäftigten haben weiter die Wahl zwischen verschiedenen Optionen. Die ungesünderen Alternativen sind jedoch beispielsweise weniger prominent platziert oder unkomfortabler gestaltet.
- Alles erlaubt, nichts muss: Es werden keine Verbote oder Vorschriften erlassen, die Mitarbeitenden können sich frei entscheiden.
- Keine zusätzlichen Hürden: Wer sich gegen die gesunde Alternative entscheidet, bekommt für seine Auswahl keine Steine in den Weg gelegt.
- Transparenz: Die Beschäftigten erfahren im Vorfeld, warum und mit welchem Ziel Nudging-Maßnahmen eingeführt werden. Gleichzeitig wird explizit darauf hingewiesen, wie sich ein Nudge auch umgehen lässt.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 08.08.2025
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