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Entsendungen und A1-Bescheinigung

Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Was für ins Ausland entsandte Beschäftigte gilt. A1-Bescheinigungen gelten für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.

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