Sozialversicherung: Kurz notiert im Oktober

Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: Trends & Tipps 2027: Jetzt anmelden * Voraussichtliche SV-Rechengrößen 2027 veröffentlicht * Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen * Neue Regeln beim Krankengeld * Neues Seminarvideo: Pflege und Beruf vereinbaren

Trends & Tipps 2027 startet am 11. November 2026

Für 2027 stehen zahlreiche Reformen in der Sozialversicherung an, die für Arbeitgeber und Personalverantwortliche relevant sind. Ihre AOK Nordost bringt Sie zum Jahreswechsel auf den neusten Stand und informiert Sie kompakt über alle wichtigen Themen:

  • neue Regelungen in der Sozialversicherung
  • an die Sozialversicherung angrenzende arbeits- und steuerrechtliche Bestimmungen
  • die aktuelle Rechtsprechung
  • geltende Beitragssätze und Rechengrößen für 2027

Themenspezial im Arbeitgeberportal

Einen ersten Vorgeschmack auf die kommenden Themen bietet Ihnen das aktuelle Video im Themenspezial Trends & Tipps auf dem Arbeitgeberportal.

Folgende Schwerpunkte erwarten Sie:

  • Minijobs und Übergangsbereich: Reform oder Abschaffung?
  • Aktuelle Beiträge zur Sozialversicherung und Rechengrößen 2027
  • Pflegeversicherung: Änderungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz
  • Änderungen bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Teil-AU, Krankengeld und Entgeltfortzahlung
  • Rentenreform: Anhebung von Altersgrenzen und Auswirkungen auf die Personalplanung

Neben diesen Themen informieren wir Sie wie gewohnt über alle aktuellen Anpassungen in den elektronischen Meldeverfahren. Zum Abschluss werfen wir gemeinsam einen Blick in die Zukunft und zeigen, welche Änderungen Mitte 2027 und 2028 auf Sie zukommen.

Kostenfreie Seminare-on-demand

Am 24. November 2026 starten die „Seminare-on-demand“ zu Trends & Tipps 2026/2027. An zwölf Tagen von November 2026 bis Januar 2027 können Sie sich mit Seminarvideos zu unseren Jahreswechselthemen informieren.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schauen Sie sich am Seminartag so oft Sie möchten das/die Video/s des Seminar-on-demand an.
  • Während der gesamten Veranstaltungsdauer können Sie im Chat individuelle Fragen stellen.
  • Sie haben nach der Veranstaltung die Möglichkeit, sich Ihr persönliches Teilnahme-Zertifikat herunterzuladen.
  • Im Nachgang erhalten Sie alle Unterlagen des Seminar-on-demand per E-Mail.

Melden Sie sich ab sofort schnell und einfach an.

Aktuelle Veranstaltungen der AOK Nordost

Alle Teilnahmehinweise finden Sie auf unserem Portal.

Voraussichtliche Rechengrößen 2027

In einem Referentenentwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die voraussichtlichen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2027 festgelegt.

Die Werte gelten zunächst unter Vorbehalt. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung wird voraussichtlich im Herbst von der Bundesregierung beschlossen. Rechtsgültig sind die Werte dann ab dem 1. Januar 2027. Die konkreten Zahlen zu den voraussichtlichen Rechengrößen 2027 finden Sie im AOK-Fachportal für Arbeitgeber.

Aufstiegs-BAföG wird verbessert

Die Bundesregierung plant, das Aufstiegs-BAföG im kommenden Jahr zu verbessern und damit die höherqualifizierende Berufsbildung zu stärken. Die Verbesserungen sollen mit Beginn des Fachschuljahres am 1. August 2027 in Kraft treten.

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister und Meisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Techniker und Technikerin, Erzieher und Erzieherin oder Betriebswirt und Betriebswirtin. Menschen, die an geförderten Maßnahmen teilnehmen, sollen weniger dafür zahlen müssen.

So baut das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Hürden ab und macht Weiterbildungen attraktiver:

  • Die maximale Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 auf 18.000 Euro.
  • Die Materialkosten für eine fachpraktische Arbeit, beispielsweise das Meisterprüfungsstück, werden mit maximal 4.000 Euro gefördert (bislang 2.000 Euro).
  • Bei bestandener Fortbildungsprüfung werden bis zu 60 Prozent des Darlehens erlassen. Aktuell liegt die Quote des Darlehenserlasses bei 50 Prozent.
  • Zuschüsse der Arbeitgeber zu den Kosten werden nicht mehr auf den Maßnahmenbeitrag angerechnet.
  • Alleinerziehende mit Betreuungspflichten in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Monat und Kind.

Im Jahr 2025 erhielten etwa 186.100 Personen Förderleistungen nach dem AFBG.

Neue Regeln beim Krankengeld ab 2027

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 1. Januar 2027 wichtige Änderungen beim Krankengeld, die Sie als Arbeitgeber beachten sollten.

Wahlerklärung zum Krankengeld – Einführung einer Wartezeit

Selbstständige und kurzzeitig Beschäftigte können gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes eine Versicherung mit einem Krankengeldanspruch wählen. Ab 2027 wirkt die Wahlerklärung nur dann ab dem Tag ihres Eingangs bei der Krankenkasse, wenn:

  • erstmals eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft begründet wird oder
  • ein bestehender Krankengeldanspruch durch einen Statuswechsel – z.B. durch Aufnahme einer kurzzeitigen Beschäftigung – weggefallen ist und
  • die Wahlerklärung innerhalb von 14 Tagen nach der Änderung bei der Krankenkasse eingeht.

In allen anderen Fällen besteht nun eine Wartezeit von drei Monaten nach Zugang der Wahlerklärung.

Bei einer bereits bestehenden oder in der Wartezeit eintretenden Arbeitsunfähigkeit (AU) wirkt die Wahlerklärung weiterhin erst ab dem Tag nach dem Ende der AU. Dies gilt nicht bei unfallbedingter AU.

Krankengeldberechnung nach Ende der Beschäftigung

Endet das Beschäftigungsverhältnis während einer AU, beträgt das Krankengeld ab dem Folgetag künftig 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Für Versicherte mit mindestens einem Kind – auch dem des Partners oder der Partnerin – beträgt es 67 Prozent.

Wegfall bei hoher Teilrente

Wer eine Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, hat ab 2027 keinen Krankengeldanspruch mehr, wenn zusätzlich eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Bislang besteht ein Krankengeldanspruch unabhängig von der Höhe der Teilrente.

Die betroffenen Beschäftigten sind daher ab 1. Januar 2027 mit dem ermäßigten Beitragssatz anzumelden.

Seminarvideo: Pflege und Beruf vereinbaren

Stehen Beschäftigte vor der Herausforderung, einen nahestehenden Menschen zu pflegen, sind auch Arbeitgeber gefragt. Sie können ihre Mitarbeitenden vielfältig unterstützen, damit sie dem Unternehmen als Fachkräfte erhalten bleiben. Im Video des aktuellen AOK Online-Seminars erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine „Pflegeauszeit“ zu nehmen und wie Arbeitgeber ihre Teams dabei entlasten können.

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Stand

Erstellt am: 15.10.2026

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