gesundes unternehmen – die AOK-Magazine für Arbeitgeber

Mit dem Magazin gesundes unternehmen informiert die AOK Arbeitgeber rund um die Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Als besonderen Service für das Personal- und Lohnbüro befindet sich in der Mitte der Magazine ein herausnehmbarer Teil mit Sonderinformationen zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen.

Magazin für kleine, mittlere und große Unternehmen – 3/2025

Gesundheitsförderung für alle: geschlechtsspezifische BGF
Laut Robert-Koch-Institut nutzen Frauen häufiger die Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) als Männer. Ein geschlechtsspezifischer Ansatz kann hier helfen – mit maßgeschneiderten Maßnahmen und Programmen, die alle Beschäftigten motivieren. Wie Arbeitgeber die passenden Angebote finden, die den Einfluss des Geschlechts auf die Gesundheit berücksichtigen, erfahren Sie in der Titelgeschichte von gesundes unternehmen.

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personal wissen – 3/2025

Infoservice zu SV und Recht
Im Magazin finden Sie speziell für das Personal- und Lohnbüro einen herausnehmbaren Innenteil zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen. Die Themen:

  • Koalitionsvertrag: was die neue Koalition plant
  • Ruhendes Arbeitsverhältnis: Beschäftigung im Stand-by
  • Werkstudenten: Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudium
  • Rentenerhöhung: Auswirkung auf Erwerbsminderungsrente beachten
  • Entgeltfortzahlung: krank in der Ausbildung

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BGF-Poster – 3/2025

Ab in die Pause: trotz Hitze cool bleiben
Sommer, Sonne, Sonnenschein: Gerade bei Hitze sind Pausen vom Arbeitsalltag besonders wichtig. Ob Bewegung, begrünte Pausenbereiche oder eine Mittagspause in der Natur: Auf unserem Poster erhalten Arbeitgeber Infos und Tipps, wie sie und ihr Team auch bei hohen Temperaturen gut durch den Arbeitstag kommen.

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Hier­mit be­stel­le ich ein­ma­lig und kos­ten­frei das AOK-Arbeitgebermagazin „gesundes unternehmen“. Ausgabe „Kleine, mittlere und große Unternehmen“.

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Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Nord­ost, 14456 Pots­dam oder über die­ses For­mu­lar an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten.

 

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