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  • 01
    Werkstudent über 30 - wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

    Ein Werkstundent der über 30 Jahre alt ist, möchte das Werkstudentenprivileg aufgeben und sozialversicherungspflichtig 20 Std./Woche arbeiten aber weiterhin studieren. Er ist weiterhin immatrikuliert. Darf ich ihn sozialversicherungspflichtig anmelden oder muss er aufgrund der Gegebenheiten als Werkstudent gemeldet werden? Vielen Dank für eine Anwort.

  • 02
    RE: Werkstudent über 30 - wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung



    Hallo Carmen A.,

    Hallo Carmen A.,

    solange Studierende monatlich mehr als 603,00 € verdienen, aber insgesamt nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, gehören sie vom Erscheinungsbild nach wie vor zu den Werkstudenten.
     
    Damit besteht in solchen Fällen - alternativlos - Versicherungsfreiheit zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status die jeweilige betroffene Person ggf. „wünscht“. 
     
    Eine Abrechnung als „sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer“ wäre erst dann möglich, sofern die wöchentliche Arbeitszeit die 20-Wochenstunden-Grenze regelmäßig überschreitet. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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