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  • 01
    Mutterschaftsgeld berechnen nach Beschäftigungsverbot

    Hallo,

    eine MAin ist vor Eintritt des Mutterschutzes im Beschäftigungsverbot. Für das Beschäftigungsverbot wurde Mutterschutzgeld berechnet (Durchschnitt 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft)

    Frage: Welche Monate zählen nun für die Berechnung des Mutterschutzes? Der Zeitraum des Beschäftigungsverbotes oder der Zeitraum vor Beschäftigungsverbot.

    Danke für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld berechnen nach Beschäftigungsverbot

    Hallo Dorow,
     
    als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt, höchstens jedoch 13,00 € für den Kalendertag.
     
    Hierbei ist vom Arbeitsentgeltbegriff im Sinne des § 14 SGB IV auszugehen.
     
    Da bei einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz der Arbeitgeber der schwangeren Mitarbeiterin ein „beitragspflichtiges Arbeitsentgelt“ weiterzuzahlen hat, ist für die Ermittlung des Mutterschaftsgeldes ggf. auch das aus einem Beschäftigungsverbot resultierende Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Mutterschaftsgeld berechnen nach Beschäftigungsverbot

    Vielen Dank!

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