Hallo,
eine MAin ist vor Eintritt des Mutterschutzes im Beschäftigungsverbot. Für das Beschäftigungsverbot wurde Mutterschutzgeld berechnet (Durchschnitt 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft)
Frage: Welche Monate zählen nun für die Berechnung des Mutterschutzes? Der Zeitraum des Beschäftigungsverbotes oder der Zeitraum vor Beschäftigungsverbot.
Danke für Ihre Rückmeldung