Guten Tag, eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin soll zum 25‑jährigen Dienstjubiläum eine Sonderzahlung in Höhe von 350,00 Euro erhalten.
Ich bitte um Auskunft, ob diese Zahlung bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze zu berücksichtigen ist. Vielen Dank und freundliche Grüße aus Wuppertal.