Liebes Expertenteam,
wir bitten um Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Werkstudententätigkeit in unserem Unternehmen: 01.09.2025 - 31.03.2026 mit PSGR 106, 0100
*Freiwilliges Praktikum in unserem Unternehmen: 01.04.2026 - 30.04.2026 mit 40h/ Woche*
Ab dem 01.05.2026 Anfertigung der Bachelorarbeit in unserem Unternehmen.
Wie ist die Einstufung in der Sozialversicherung für das freiwillige Praktikum?
Vielen Dank.
Herzliche Grüße vom Gehaltsteam