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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.3.9. RS 1994/01, Wahlrecht bei Anspruchsberechtigung beider Ehegatten [oder Lebenspartner]

In den Fällen, in denen beide Ehegatten [oder Lebenspartner] zu einer der unter Ziff. A.II.3.2. bis Ziff. A.II.3.6. genannten Personengruppen gehören, wird nur ein Ehegatte [oder Lebenspartner] — entsprechend ihrer Wahl — der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung unterstellt (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 37), vorausgesetzt, dass für den anderen Ehegatten [oder Lebenspartner] eine Familienversicherung nach § 25 SGB XI besteht.


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