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Verordnungen

KV-/PV-PauschalbeitrV – KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst (KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung) [KV-/PV-PauschalbeitrV]
Sozialversicherungsrecht
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KV-/PV-PauschalbeitrV – KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung



§ 1 KV-/PV-PauschalbeitrV, Allgemeines

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung werden für Personen, deren Mitgliedschaft während des Wehrdienstes oder Zivildienstes fortbesteht (Dienstleistende), pauschal berechnet.

§ 1 geändert durch V vom 30. 6. 2009 (BGBl. I S. 1680).


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