Category Image
Urteile

Urteile

Steuerrecht
Navigation
Navigation



    BFH 15.09.2025 - V B 25/25 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bestätigungsanfrage

    Normen

    § 6a 2005 vom 12.12.2019, § 6a 2005 vom 12.12.2019, § 18e 2005, § 115 Abs 2 FGO, UStG VZ 2022

    Vorinstanz

    vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 3. April 2025, Az: 12 K 831/24, Urteil

    Leitsatz

    NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Bedeutung der Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihrer Bestätigungsanfrage nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) mit Wirkung vom 01.01.2020 zukommt.

    Tenor

    Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 03.04.2025 - 12 K 831/24 wird die Revision zugelassen.

    Gründe

    1

    Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Bedeutung der Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihrer Bestätigungsanfrage nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) mit Wirkung vom 01.01.2020 zukommt.

    2

    Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK Niedersachsen
    Grafik Ansprechpartner

    Persönliche Ansprechperson

    Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Telefon Icon

    0800 0265637

    Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
    Grafik Firmenkundenservice

    Rückrufservice

    Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.