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Grundsätze

BMV-Z – Bundesmantelvertrag - Zahnärzte

Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z)
Sozialversicherungsrecht
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BMV-Z – Bundesmantelvertrag - Zahnärzte



§ 2 BMV-Z, Geltungsbereich

Der Vertrag erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches.


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