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Rundschreiben

2025 - Rundschreiben Nr. 4

Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs [RS 2025/04]
Sozialversicherungsrecht
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2025 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 4. RS 2025/04, Krankenkassenwahlrecht

(1) Die wählbaren Krankenkassen, die Ausübung des Krankenkassenwahlrechts, die dabei einzuhaltenden Erklärungs- und Bindungsfristen und das erforderliche Meldeverfahren werden in den §§ 173 bis § 175 SGB V beschrieben.

(2) Ausführliche Informationen zum Krankenkassenwahlrecht aller Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zum Krankenkassenwahlrecht [RS 2022/10] in der jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen.


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