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Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 42 PsychTh-RL, Evaluation gemäß Beschluss vom 20. 11. 2020

Der G-BA überprüft innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung in § 11a die Auswirkung der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung auf die Inanspruchnahme von Leistungen nach dieser Richtlinie sowohl im Einzel- als auch Gruppensetting.


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