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Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 33 PsychTh-RL, Anzeigeverfahren

1 Eine Leistung gemäß § 13 bedarf einer Anzeige gegenüber der Krankenkasse. 2 Hierzu teilt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung die Diagnose und das Datum des Behandlungsbeginns der Akutbehandlung mit. 3 Das Nähere zum Anzeigeverfahren wird in der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt.


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