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Rundschreiben

2025 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2025/03]
Sozialversicherungsrecht
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2025 - Rundschreiben Nr. 3



§ 91 SGB XI Ziff. 1. RS 2025/03, Allgemeines

Die häuslichen Pflegeeinsätze von Sozialstationen und anderen ambulanten Pflegediensten sowie die teil- und vollstationären Pflegeleistungen werden als Dienst- oder Sachleistungen von den Pflegekassen — bis zum jeweiligen Höchstwert — unmittelbar den Trägern der Pflegeeinrichtungen vergütet. Hiervon macht § 91 SGB XI eine Ausnahme für Pflegeeinrichtungen, die bewusst auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen verzichten oder mit denen eine solche Vereinbarung — z. B. wegen unangemessener Forderungen — nicht zustande kommt.


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