Category Image
Rundschreiben

2025 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2025/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2025 - Rundschreiben Nr. 3



§ 39a SGB XI Ziff. 1. RS 2025/03, Allgemeines

Ergänzende Unterstützungsleistungen können den pflegerischen oder betreuerischen Nutzen digitaler Pflegeanwendungen für pflegebedürftige Personen sicherstellen und werden durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen in der Häuslichkeit erbracht. Digitale Pflegeanwendungen gemäß § 40a SGB XI werden genutzt, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.