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Grundsätze

AbhErkVb – Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen

Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker - Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" [AbhErkVb]
Sozialversicherungsrecht
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AbhErkVb – Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen



§ 1 AbhErkVb, Gegenstand

(1)1 Die Vereinbarung regelt die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Bewilligung von Leistungen für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige (Abhängigkeitskranke), wenn Leistungen der Krankenversicherung und/oder der Rentenversicherung 1 in Betracht kommen. 2 Zudem definiert sie die an die Rehabilitationseinrichtungen zu stellenden Anforderungen (Anlagen 1 und 2).

(2) Eine Abhängigkeit im Sinne der Vereinbarung liegt vor bei

  • -Unfähigkeit zur Abstinenz oder
  • -Verlust der Selbstkontrolle oder
  • -periodischem Auftreten eines dieser beiden Symptome.

(3) Leistungen im Sinne dieser Vereinbarung sind ambulante 2 und stationäre Entwöhnungs- sowie Entzugsbehandlungen.

1 Einschließlich der Alterssicherung der Landwirte.

2 Der Begriff "ambulante Rehabilitation" umfasst auch teilstationäre Rehabilitation.


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