Überblick: Beiträge zur Sozialversicherung

Die Einnahmen aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Grundlage für Leistungen der Sozialversicherung. Die Krankenkassen sind mit dem Einzug der Beiträge betraut und sind daher der wichtigste Kontakt für Unternehmen. Der Gesetzgeber hat genaue Regeln für die Ermittlung der Beitragshöhe festgelegt.

Grundsätze des Beitragssystems

Die Krankenkassen ziehen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflichtbeiträge zur Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten die Beiträge entsprechend an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Sie sind vom Gesetzgeber als Einzugsstellen bestimmt. Die Höhe der meisten Beitragssätze legt der Gesetzgeber fest.

Passend zum Thema
Online-Training Basiswissen Sozialversicherung – Modul 2: Beiträge

Mit unserem interaktiven Online-Training erhalten Sie einen guten Einstieg in das Thema Beiträge.

Grundlagen für die Beitragsberechnung

Grundlagen für die Beitragsberechnung sind das Arbeitsentgelt, die Beitragszeit und der Beitragssatz. Exakte Vorgaben, wie sich die Beiträge berechnen, enthält die Beitragsverfahrensverordnung.

Passend zum Thema
Broschüre Beiträge zur Sozialversicherung

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung finden Sie in der AOK-Broschüre.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Überblick: Beiträge zur Sozialversicherung

Meldung zur Sozialversicherung

Der Arbeitgeber meldet versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und gibt weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.

Mehr erfahren
Betriebliche Altersversorgung

Unternehmen können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente finanziell unterstützen. Gleichzeitig positionieren sie sich mit diesem Angebot als attraktiver Arbeitgeber.

Mehr erfahren
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Arbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.