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Gesundheitsversorgung für alle: Barrierefreiheit in medizinischen Einrichtungen

Veröffentlicht am:16.09.2026

8 Minuten Lesedauer

von Jennifer Ann Steinort

Menschen mit Einschränkungen stoßen im Gesundheitssystem auf Hürden, obwohl sie einen Anspruch auf eine barrierefreie Versorgung haben. Wie Betroffene geeignete Praxen finden, ihre Bedürfnisse kommunizieren und die Besuche optimal vorbereiten.

Eine junge Frau hält einem Mann, der im Rollstuhl sitzt und von einer anderen Frau geschoben wird, eine große Glastür auf.

© iStock / AleksandarGeorgiev

Welche Barrieren gibt es im Gesundheitssystem für Menschen mit Behinderung?

Viele Hindernisse entstehen schon beim Zugang zur Versorgung: Nicht alle Praxen sind baulich barrierefrei, etwa durch Stufen und fehlende Aufzüge, enge Türen oder schlecht erreichbare Behandlungsräume. Auch digitale Hürden spielen eine Rolle, wenn Websites oder Terminvergaben nicht barrierefrei gestaltet sind.

Eine weitere Schwierigkeit betrifft laut Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen die Kommunikation: Wenn zum Beispiel Mediziner und Medizinerinnen in ihren Empfehlungen, etwa zur Medikamenteneinnahme, viele Fremdwörter verwenden, ist das für einige Menschen besonders schwer verständlich.

Zusätzlich bestehen strukturelle und soziale Barrieren. Menschen mit Beeinträchtigungen berichten von Erfahrungen mit Diskriminierung und davon, im Versorgungssystem nicht gleichwertig behandelt zu werden. Gleichzeitig fehlen vielerorts geschulte Fachkräfte, zum Beispiel im Bereich Altersmedizin, und konsequent umgesetzte Inklusionsstandards im Gesundheitswesen.

Warum ist eine inklusive Gesundheitsversorgung so wichtig?

Eine inklusive Gesundheitsversorgung ist die Basis dafür, dass Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen selbstbestimmt leben können. Sie sichert allen Menschen die gleichen Chancen auf Gesundheit und ermöglicht echte gesellschaftliche Teilhabe in einer vielfältigen Gesellschaft.

Fehlt die Inklusion, leidet die Versorgung: Barrieren und eine geringe Gesundheitskompetenz führen oft dazu, dass Krankheiten falsch, unzureichend oder zu spät behandelt werden. Das gefährdet die individuelle Gesundheit der Betroffenen direkt.

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Welche Rechte haben Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gesundheitsversorgung?

Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung – dazu hat sich Deutschland durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Ergänzend gibt es Regelungen im Sozialgesetzbuch sowie allgemeine Patientenrechte, die für alle Menschen hierzulande gelten.

Betroffene haben außerdem Anspruch darauf, vor jeder medizinischen Maßnahme verständlich aufgeklärt zu werden. Mediziner und Medizinerinnen müssen Abläufe, Gefahren und Chancen so erklären, dass sie nachvollziehbar sind – auch bei kognitiven Beeinträchtigungen. Dabei können sie einfache Sprache und Hilfsmittel wie Symbolkarten einsetzen.

Welche Beispiele gibt es für Barrierefreiheit im deutschen Gesundheitssystem?

Barrierefreiheit im Gesundheitswesen zeigt sich zum Beispiel in der Gestaltung von Arztpraxen. Dazu gehören gut erreichbare Parkplätze, klare Wegführungen sowie der stufenlose Zugang über Rampen oder Aufzüge. Auch visuelle Markierungen an Treppen oder Glastüren und ausreichend breite Türen erleichtern den Zugang zur Praxis.

Innerhalb der Praxis sind ein gut zugänglicher Empfangstresen, ausreichend Bewegungsflächen, Beschilderungen sowie barrierefreie Sanitäranlagen mit Haltegriffen oder Notrufmöglichkeiten wichtig. Auch Sitzmöglichkeiten und technische Unterstützung wie visuelle oder akustische Aufrufsysteme unterstützen die Barierefreiheit.

Zur barrierefreien Kommunikation zählen einfache und verständliche Sprache, das Erklären von Abläufen in einzelnen Schritten sowie ausreichend Zeit für Fragen. Digitale Angebote wie verständlich strukturierte Webseiten, große Schrift und hohe Kontraste tragen dazu bei, Gesundheitsinformationen besser zugänglich zu machen.

Ein Mann im Rollstuhl bedient einen Laptop am Schreibtisch.

© iStock / eclipse_images

Barrierefreiheit im Gesundheitswesen betrifft auch medizinische Informationen im Internet.

Wie finden Menschen mit Einschränkungen barrierefreie Gesundheitsangebote?

Obwohl gesetzlich freie Arztwahl gilt, ist das Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Realität stark eingeschränkt. Der Grund: Das geltende Baurecht verpflichtet nur Neubauten zur Barrierefreiheit – bestehende Praxen sind oft davon ausgenommen.

Um dennoch eine passende Versorgung zu finden, helfen bestimmte Suchmöglichkeiten:

  • Spezielle Online-Arztsuchen: Hier können Betroffene gezielt nach individuellen Kriterien filtern. Die Suche zeigt genau an, welche Praxen Anforderungen wie einen stufenlosen Zugang oder eine spezielle Ausstattung erfüllen.
  • Der Patientenservice (116 117): Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt ebenfalls. Unter dieser Nummer erhalten Versicherte Informationen zur Barrierefreiheit.

So unterstützt Sie der AOK-Gesundheitsnavigator bei der Praxissuche

Der AOK-Gesundheitsnavigator hilft Versicherten dabei, passende Arzt- oder psychotherapeutische Praxen zu finden – mit besonderem Fokus auf der Barrierefreiheit. Über die Suche wählen Versicherte bestimmte Fachrichtungen wie Orthopädie, Kardiologie oder Augenheilkunde aus oder geben Beschwerden direkt als Suchbegriff ein. Über einen erweiterten Filter finden Versicherte gezielt Praxen mit barrierefreien Angeboten, etwa für Menschen mit Hör-, Seh- oder Mobilitätseinschränkungen sowie für Personen mit Demenz oder geistiger Beeinträchtigung.

Sind Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung barrierefrei?

Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) sind überwiegend barrierefrei gestaltet. Sie wurden geschaffen, um Menschen mit kognitiven oder schweren Mehrfachbehinderungen eine besser zugängliche und spezialisierte Versorgung zu ermöglichen.

In den MZEB arbeiten verschiedene Fachrichtungen zusammen, um Behandlungen zu koordinieren und besser auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Dazu gehört auch der Umgang mit besonderen Anforderungen in der Kommunikation sowie der Einsatz unterstützender Hilfsmittel, wenn dies notwendig ist.

Der Zugang zu einem MZEB ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Betroffene müssen volljährig sein und einen hohen Grad der Behinderung nachweisen (mindestens 70). Zusätzlich spielen im Schwerbehindertenausweis festgelegte Merkmale wie etwa eine Gehbehinderung, Blindheit oder Gehörlosigkeit eine Rolle.

Passende Angebote der AOK

Tipps zur Vorbereitung auf den Termin in der Praxis oder im Krankenhaus

Ein Arztbesuch kann schnell stressig werden – vor allem, wenn Sie besondere Bedürfnisse oder Anforderungen an die Barrierefreiheit haben. Folgende Tipps helfen Ihnen bei der Vorbereitung:

  • Rufen Sie in der neu gewählten Praxis an oder schreiben Sie eine E-Mail, um Ihre Bedürfnisse zu schildern und zu klären, ob die Praxis barrierefrei ist oder anderweitige Unterstützung bietet, etwa bei der Kommunikation. Falls es notwendig ist, einen Assistenzhund mitzuführen, sollte das an dieser Stelle ebenfalls besprochen werden.
  • Überlegen Sie sich vor dem Termin, was Sie besprechen möchten, und notieren Sie sich Beschwerden oder Fragen, damit Sie im Gespräch nichts vergessen.
  • Nehmen Sie wichtige Unterlagen wie Befunde, Arztbriefe oder den Impfpass mit oder nutzen Sie die elektronische Patientenakte, damit die Praxis gut informiert ist.
  • Sprechen Sie bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt frühzeitig mit dem Klinikteam über Abläufe, Hilfsmittel und besondere Bedürfnisse – der Hausarzt oder die Hausärztin kann Besonderheiten in der Versorgungssituation bereits auf der Überweisung vermerken.
  • Halten Sie im Krankenhaus einen Hefter mit wichtigen Gesundheitsinformationen wie eine Patientenverfügung bereit oder pflegen Sie Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte, damit im Notfall alles schnell verfügbar ist.

Was ist bei der Kommunikation in der Arztpraxis wichtig?

Achten Sie als betroffene oder angehörige Person darauf, die Beeinträchtigungen selbstbewusst und offen zu kommunizieren – sagen Sie etwa, wenn Sie der Meinung sind, dass die Beschwerden nicht von der Beeinträchtigung herrühren. Das beugt Missverständnissen vor.

Fachlich geprüft
Fachlich geprüft

Die Inhalte unseres Magazins werden von Fachexpertinnen und Fachexperten überprüft und sind auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.


Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Barrieren in der Praxis erkennen und abbauen.

Bundesministerium für Gesundheit:

Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen.

Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen – Wissensstand und Forschungsbedarf für die Antidiskriminierungsforschung.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Gesundheit – gute Versorgung für alle.

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