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Wohnen im Alter: die Pflege-WG als Heim-Alternative

Veröffentlicht am:10.08.2026

8 Minuten Lesedauer

von Julia Ehlers

Gemeinsam wohnen und dennoch selbstständig bleiben: Pflege-WGs können für ältere Menschen eine Alternative zum Pflegeheim sein. Was der Unterschied zu einer Seniorinnen- und Senioren-WG ist und worauf Sie bei Kosten und Verträgen achten sollten.

Pflege-WG: Ein älterer Mann und drei ältere Frauen sitzen zusammen an einem Tisch und spielen ausgelassen Karten.

© iStock / South_agency

Was ist eine Wohngemeinschaft für ältere Menschen?

Wer als junger Mensch oder während des Studiums in einer Wohngemeinschaft (Kurzform: WG) gelebt hat, kennt das Prinzip: Man teilt sich mit anderen Personen eine Wohnung und hat sein eigenes Zimmer. Immer mehr ältere Menschen entdecken diese Form des Wohnens für sich.

Wer im Alter nicht alleine oder in einem Pflegeheim leben möchte, für den oder die kann die Wohngemeinschaft eine Alternative sein. Dabei unterscheidet man zwischen Pflege-WG und Seniorinnen- oder Senioren-WG. Wobei viele den Begriff Seniorinnen- oder Senioren-WG als Synonym für alle Wohngemeinschaften von älteren Menschen nutzen.

Für wen ist eine Seniorinnen- oder Senioren-WG geeignet?

Wer in einer Seniorinnen- oder Senioren-WG leben möchte, sollte Lust auf Gesellschaft haben und gut kommunizieren können. Denn die Bewohnerinnen und Bewohner organisieren ihr Zusammenleben und ihre Versorgung in der Regel selbst.

Häufig teilen sich zwischen vier und acht Personen ein Haus oder eine Wohnung. Die Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und Wohnzimmer werden von allen genutzt, dazu hat jede und jeder mindestens noch einen eigenen Raum als Rückzugsort.

Viele Wohngemeinschaften gestalten zudem ihre Freizeit zusammen, unternehmen Gruppenaktivitäten oder verabreden sich zum Kochen oder Spazieren.

Ein Beispiel: Wie sieht der Alltag in einer Seniorinnen- oder Senioren-WG aus?

In einer Berliner Seniorinnen- und Senioren-WG beispielsweise haben vier Rentnerinnen und ein Rentner schon vor mehr als zehn Jahren entdeckt, welche Vorteile das Zusammenleben im Alter haben kann. Gemeinsam leben sie auf 200 Quadratmeter Wohnfläche.

Ihr Alltag war schon damals vom Miteinander bestimmt. Sie spielen am Küchentisch, feiern Geburtstage oder gehen zusammen ins Kino. Und wer lieber für sich ist, zieht sich ins eigene Zimmer zurück.

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Was ist eine Pflege-WG?

Wer im Alter pflegerische Versorgung braucht und gerne in einer WG wohnen möchte, für den oder die könnte sich eine Pflege-Wohngemeinschaft eignen. Das Modell ermöglicht älteren und pflegebedürftigen Menschen ein selbstständigeres Leben in Gemeinschaft. Gleichzeitig können sie Betreuungs- und Unterstützungsangebote gemeinsam organisieren und nutzen.

Dafür wird in der Regel eine sogenannte Präsenzkraft beauftragt, die tagsüber in der WG anwesend ist. Sie übernimmt organisatorische Aufgaben, betreut die Seniorinnen und Senioren und unterstützt im Haushalt. Für Menschen mit Demenz kann es sinnvoll sein, dass eine Präsenzkraft rund um die Uhr vor Ort ist.

Die Pflege wird ambulant in der WG durchgeführt. Dafür schließt man je nach Pflegegrad eigene Pflegeverträge, beispielsweise mit einem ambulanten Pflegedienst, ab. Wenn Sie sich für eine Pflege-WG entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen der anbieterverantworteten und der selbstverantworteten Pflege-WG.

Was kennzeichnet eine anbieterverantwortete Pflege-WG?

Die anbieterverantwortete Pflege-WG leitet ein Betreiber – beispielsweise ein Pflegedienst, eine Kommune oder ein Verein. Dieser entscheidet über zentrale Fragen wie Einzüge und die Gestaltung der Gemeinschaftsräume.

Dabei muss sich der Betreiber an die ordnungsrechtlichen Vorschriften im jeweiligen Bundesland halten und die jeweiligen Anforderungen an die Betreuung und Wohnqualität erfüllen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner haben dadurch weniger Verantwortung, aber auch weniger Mitspracherecht. Wer das Organisatorische lieber jemand anderen überlässt, für den kann die anbieterverantwortete Pflege-WG das Richtige sein.

Was ist eine selbstverantwortete Pflege-WG?

Genau umgekehrt läuft es in der selbstverantworteten Pflege-WG: Hier regeln die Seniorinnen und Senioren oder ihre Angehörigen vom Einzug über den Alltag bis zur allgemeinen Organisation und Verwaltung alles selbst.

Das bringt auf der einen Seite mehr Freiheit mit sich, auf der anderen Seite müssen die Menschen ihre Interessen selbst vertreten können oder Angehörige das übernehmen.

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Welche Verträge sind für eine Pflege-WG nötig?

Für den Einzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft sind in der Regel mehrere vertragliche Vereinbarungen erforderlich. Welche Verträge Sie genau benötigen, hängt auch davon ab, ob es sich um eine anbieterverantwortete oder eine selbstverantwortete Pflege-WG handelt.

  • Braucht man in einer Pflege-WG einen Mietvertrag?

    Für das Wohnen in einer Pflege-WG ist ein Mietvertrag erforderlich. In anbieterverantworteten Wohngemeinschaften wird dieser in der Regel mit dem Betreiber abgeschlossen. Darin ist festgelegt, wie die Räume genutzt werden dürfen und welche Mietkosten anfallen. In selbstverantworteten Pflege-WGs schließen die Bewohnenden den Mietvertrag meist direkt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer beziehungsweise mit der Vermieterin oder dem Vermieter der Wohnung.

  • Wie werden die Pflegeleistungen vertraglich geregelt?

    Pflegebedürftige Menschen schließen einen Vertrag mit einem Pflegedienst ab. Darin werden die Leistungen festgelegt, die zur Deckung des individuellen Pflegebedarfs erforderlich sind. Grundsätzlich sollten die Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege-WG selbst entscheiden können, von welchem Pflegedienst sie versorgt werden möchten.

    Wer darüber hinaus medizinische Unterstützung benötigt, etwa bei der Medikamenteneinnahme, braucht zusätzlich einen Vertrag über die sogenannte Behandlungspflege. Auch diese Leistungen bieten Pflegedienste an.

  • Wie werden Alltagshilfe und psychosoziale Betreuung abgedeckt?

    Neben einem Pflegedienst kann auch die Unterstützung durch einen Betreuungsdienst sinnvoll sein. Während Pflegedienste pflegerische und medizinische Leistungen übernehmen, helfen Betreuungsdienste vor allem bei der Alltagsgestaltung und bieten psychosoziale Begleitung an.

    Die Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege-WG können einen Betreuungsdienst gemeinsam für die gesamte Wohngemeinschaft oder individuell für ihren persönlichen Bedarf beauftragen.

  • Wer schließt in einer Pflege-WG den Vertrag mit der Präsenzkraft ab?

    Eine oder mehrere Präsenzkräfte werden durch die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflege-WG beauftragt. Welche Aufgaben die Präsenzkraft übernimmt, wird in einem entsprechenden Vertrag festgelegt.

  • Wie werden die Vereinbarungen innerhalb einer Pflege-WG festgehalten?

    Eine Gemeinschaftsvereinbarung hilft dabei, das Zusammenleben in der Pflege-WG zu organisieren. Darin können die Seniorinnen und Senioren gemeinsame Regeln festhalten und festlegen, welche Ausgaben über eine gemeinsame Haushaltskasse finanziert werden. Dazu zählen beispielsweise Lebensmittel oder bestimmte Pflege- und Verbrauchsartikel.

Eine Pflegefachperson hilft einer älteren Dame mit Gehilfe vom Sofa auf.

© iStock / supersizer

In einer Pflege-WG können ältere Menschen selbstbestimmt zusammenleben und trotzdem professionelle Unterstützung erhalten.

Wer zahlt eine Seniorinnen- oder Senioren-WG oder Pflege-WG?

Den größten Teil der Gesamtkosten tragen die Personen selbst. Bei beiden WG-Formen kommen auf diese Miete und Nebenkosten sowie Verpflegungskosten zu. In einer Pflege-WG entstehen zudem Kosten durch die Betreuung und, wenn nötig, die Pflegeleistungen.

Die Pflegekasse beteiligt sich bei pflegebedürftigen Menschen, sie übernimmt aber nur einen Teil der Kosten:

  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro im Monat, zweckgebunden für die Präsenzkraft. Dafür müssen bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner zusammenleben, von denen mindestens drei pflegebedürftig sind.
  • Anschubfinanzierung: Hinzu kommen bis zu 2.613 Euro pro pflegebedürftige Person für die Gründung, höchstens 10.452 Euro je WG.
  • Zuschuss für notwendige Umbauten: Pflegebedürftige Menschen können einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen, maximal 16.720 Euro je WG.
  • Neuer Zuschuss ab 2026: Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in gemeinschaftlichen Wohnformen mit entsprechendem Versorgungsvertrag pauschal einen Zuschuss von 450 Euro im Monat zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Pflege. Derzeit werden auf Bundesebene allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser neuen Wohnform verhandelt, daher gibt es aktuell keine Wohngemeinschaften nach diesem Konzept.

Welche Hilfen gibt es, wenn die Rente für die Pflege-WG nicht reicht?

Decken das eigene Einkommen und Zuschüsse die Kosten einer Pflege-WG nicht ab, kann das Sozialamt einspringen. Zudem können Menschen mit geringem Einkommen zusätzlich Wohngeld beantragen. Sie sollten am besten schon vor dem Einzug klären, ob das Sozialamt die gewählte Pflege-WG mitträgt.

Wichtig zu wissen: Früher wurde der Wohngruppenzuschlag von Sozialämtern teilweise als Einkommen gewertet und von den Leistungen der Hilfe zur Pflege abgezogen. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts ist dies jedoch nicht zulässig. Betroffene können das Sozialamt auf diese Rechtslage hinweisen.

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Wie findet man eine passende Pflege-WG?

Wer sich für ein Leben in einer Pflege-WG oder Seniorinnen- und Senioren-WG entscheidet, steht vor der praktischen Frage nach dem Platz. Dann sind die ersten Anlaufstellen das Bürgeramt, Sozialämter und Heimaufsichten. Diese haben oft einen Überblick über freie Plätze. Menschen mit Demenz oder ihre Angehörigen können sich an Alzheimergesellschaften und Pflegestützpunkte wenden.

Bevor man sich für eine Wohngemeinschaft entscheidet, lohnt sich eine Beratung. Gesetzlich Versicherte können dafür bei ihrer Pflegekasse nachfragen. Wer selbst eine Wohngemeinschaft gründen möchte, findet möglicherweise Mitbewohnerinnen und Mitbewohner über einen Aushang im Seniorentreff oder online bei Plattformen wie bring-together, auf deutsch: zusammenbringen.

Fachlich geprüft
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Die Inhalte unseres Magazins werden von Fachexpertinnen und Fachexperten überprüft und sind auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.


Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen und in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung, Stand: 13. März 2026.

Pflege-Report 2015 – Pflege zwischen Heim und Häuslichkeit: Senioren-Wohngemeinschaften – Pflege im kleinen Kreis, Schattauer (Stuttgart) 2015, Auszug Seite 167-170.

Bundesministeriums für Gesundheit / gesund.bund.de: Pflege-WGs: Leben in ambulant betreuten Wohngruppen, Stand: 01.01.2025.

Verbraucherzentrale: Pflege-Wohngemeinschaft: Ist sie die bessere Alternative zum Heim? Stand: 23. Juni 2026.

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