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Immunsystem

Röteln: In der Schwangerschaft besonders gefährlich

Veröffentlicht am:17.06.2022

5 Minuten Lesedauer

Röteln sind eine hochansteckende, aber meist milde Viruserkrankung. Für ungeborene Kinder kann sie aber schwere Folgen haben. Wie Schwangere sich schützen können und Röteln langfristig eliminiert werden sollen.

Ein Kind hat einen Röteln-Ausschlag am Bauch.

© iStock / Bilanol

Was sind Röteln?

Röteln sind eine virale Infektionskrankheit und zählen zu den sogenannten Kinderkrankheiten, wie Windpocken oder Masern. Sie sind so ansteckend, dass in Ländern, in denen nicht dagegen geimpft wird, sich die meisten Menschen im Kindesalter infizieren. Ein überstandene Infektion führt zu einen lebenslangen Schutz.

Übertragen werden die Rötelnviren von Mensch zu Mensch, größtenteils über Tröpfcheninfektionen. In der Schwangerschaft sind Röteln besonders dann gefährlich, wenn die werdende Mutter keine Immunität durch eine Infektion oder Impfung aufgebaut hat. Denn die Viren gehen auch auf das ungeborene Kind über und können schwerste Folgen mit sich bringen.

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Diese Symptome treten bei Röteln auf

Nach der Infektion kann es zwei bis drei Wochen dauern, bis sich die ersten Symptome zeigen. Röteln haben meist einen milden Verlauf, die Hälfte der Fälle bleibt sogar symptomfrei. Die Beschwerden hängen stark davon ab, wie alt die infizierte Person ist:

Rötelnsymptome bei Kindern

Wenn Kinder Symptome entwickeln, ist das zumeist der für Röteln typische Hautausschlag. Er ist gekennzeichnet durch kleine, hellrote Flecke, die zuerst im Gesicht auftreten und sich über den ganzen Körper ausbreiten können. In der Regel verschwinden sie nach ein bis drei Tagen wieder. Typisch sind auch geschwollene Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren, die schmerzhaft sein können. Außerdem sind Symptome einer Erkältung sowie eine erhöhte Temperatur oder Bindehautentzündung möglich. Nach etwa einer Woche klingen die Röteln-Symptome bei Kindern wieder ab.

Rötelnsymptome bei Jugendlichen und Erwachsenen

Bei Jugendlichen und Erwachsenen können Röteln bereits mehr Beschwerden und Komplikationen auslösen. Möglich sind zum Beispiel Mittelohrentzündungen oder eine Bronchitis. Frauen berichten häufiger auch von geschwollenen oder schmerzenden Gelenken. Selten sind Gehirn- oder Herzmuskel-/Herzbeutelentzündungen.

Rötelnsymptome bei Ungeborenen

Die große Gefahr bei Röteln ist, dass sich Schwangere ohne Immunität anstecken und die Viren auf das sich entwickelnde Kind übertragen (Rötelnembryofetopathie). Je nachdem, in welcher Schwangerschaftswoche die Frau erkrankt, kann es zu schwersten Schäden und Missbildungen des Kindes kommen. Besonders in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft sind Rötelnviren sehr gefährlich und führen in circa 90 Prozent der Fälle zu Schädigungen des Kindes. Danach sinkt das Risiko etwas und ab der 20. Schwangerschaftswoche hat eine Infektion kaum noch Folgen für das Kind.

Bei einer Rötelnembryofetopathie können unterschiedliche Organe in Mitleidenschafst gezogen werden. Häufig kommt es zur sogenannten Gregg’schen Trias: einer Innenohrtaubheit, Trübung der Augenlinse und einem Herzdefekt. Seltener sind auch Gehirn, Leber oder Milz betroffen. Eine frühe Infektion in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten erhöht zudem das Risiko für Früh- oder Totgeburten – es versterben etwa 15 bis 20 Prozent der infizierten ungeborenen Kinder.

Ein Baby wird gegen Röteln von einer Kinderärztin geimpft.

© iStock / FatCamera

Die Rötelnimpfung ist Teil einer Dreifachimpfung, die auch gegen Mumps und Masern wirkt.

Impfen bietet Schutz vor Röteln

Um ungeborene Kinder vor der gefährlichen Rötelnembryofetopathie zu schützen, wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern konsequent gegen Röteln geimpft. Das Ziel ist es, Röteln komplett zu eliminieren. Erste Erfolge gibt es bereits: Die amerikanische WHO-Region ist seit 2015 offiziell frei von Röteln und in Deutschland werden jährlich nur noch 20 bis 40 Fälle gemeldet. Letzte Meldungen zu einer Rötelnembryofetopathie stammen aus dem Jahr 2013.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Rötelnimpfung für Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten, mit einer Folgeimpfung im Alter von 15 bis 23 Monaten. Sie ist Teil der dreifachen Kombinationsimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln. Eine Vierfachimpfung, kombiniert mit Windpocken, ist ebenfalls möglich. In jedem Fall bietet die Doppelimpfung einen lebenslangen Schutz vor Röteln. Sehr selten erkranken Menschen an Röteln trotz Impfung – eigentlich nur, wenn die zweite Impfung nicht erfolgte. Nach einer Röteln-Infektion besteht jedoch eine lebenslange Immunität gegen das Virus – und der oder die Betroffene braucht keine Impfung mehr.

Haben Erwachsene im jungen Alter die Erkrankung nicht selbst durchgemacht oder sind nicht geimpft, ist es ratsam, die Impfung nachzuholen. Frauen in gebärfähigem Alter werden zwei Impfungen empfohlen, bei Männern ist eine Impfung ausreichend. Für Personen, die nach 1970 geboren sind und für die ein berufliches Risiko besteht (zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege), wird aber generell eine zweimalige Impfung empfohlen. Hintergrund ist, dass die ersten Impfstoffe gegen Röteln 1969 in den USA und 1974 in Deutschland eingeführt wurden. Bis dahin waren alle Menschen dem Erreger schutzlos ausgeliefert und bauten die Immunität in Folge der Infektion auf. Das heißt, sie benötigen heute keine Impfung mehr.

Wichtig: Schwangere können sich nicht gegen Röteln impfen lassen, da es sich um einen Lebendimpfstoff mit abgeschwächten, vermehrungsfähigen Viren handelt. Diese könnten in die Gebärmutter eindringen und das Kind infizieren. Das hätte schlimmstenfalls eine Röteln-Embryopathie (CRS) zur Folge, die mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen des Kindes, wie zum Beispiel Taubheit, Herzfehlern oder Lernschwierigkeiten, führen kann. Darum sollte bei einem Kinderwunsch und noch vor Beginn einer Schwangerschaft der Immunstatus bei einer Ärztin oder einem Arzt überprüft und die Impfungen gegebenenfalls nachgeholt werden.

Wichtige Verhaltensregeln bei Röteln

Ist Ihr Kind oder sind Sie selbst an Röteln erkrankt? Dann sind Bettruhe und Schonung angesagt. Für Röteln gibt es keine richtige Therapie. Jedoch können die Symptome gemildert werden, zum Beispiel mit fiebersenkenden und antientzündlichen Schmerzmedikamenten.

Weitere Maßnahmen für Erkrankte sind:

  • Ganz wichtig ist es, dass Erkrankte den Kontakt zu anderen meiden, besonders zu Schwangeren, um diese nicht anzustecken.
  • Bei einem Besuch Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes rufen Sie vorher in der Praxis an, um die Mitarbeitenden über den Verdacht einer Rötelninfektion zu informieren. So können diese passende Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Erkrankte Personen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule nicht mehr betreten und müssen die Einrichtung über die Erkrankung informieren. Das zuständige Gesundheitsamt entscheidet, wann Betroffene wieder zur Arbeit gehen dürfen.

Verhalten als Kontaktperson:

  • Kontaktpersonen mit ausreichendem Impfschutz brauchen keine Maßnahmen zu ergreifen.
  • Kontaktpersonen ohne ausreichenden Impfschutz sollten eine Impfung so schnell wie möglich nachholen, möglichst innerhalb von 72 Stunden nach dem Kontakt. Das kann die Infektion noch verhindern oder zumindest abmildern. Ungeschützte Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten dürfen Gemeinschaftseinrichtungen für drei Wochen nicht betreten.
  • Wichtig: Hatten Sie als Schwangere Kontakt zu einer Person mit Röteln und sind sich unsicher über Ihren Immunstatus, wenden Sie sich unbedingt an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Sie oder er wird Sie auf Röteln-Antikörper testen und Ihren Gesundheitszustand überwachen.

Wie lange ist man mit Röteln ansteckend?

Personen, die an Röteln erkranken, sind etwa eine Woche vor und nach Auftreten des Hautausschlags ansteckend.

Anders ist es bei Kindern mit einer Rötelnembryofetopathie: Sie können die Viren noch bis ein Jahr nach der Geburt über die Atemwege und den Urin ausscheiden und somit ungschützte Personen anstecken.

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