Rubrik: Minijobs

Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Seminare in der Rubrik Minijobs

  • Online-Seminar
    freie Plätze

    Täglich erreichen die AOK zahlreiche Arbeitgeberfragen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Minijobs. Im Online-Seminar informieren wir über die wesentlichen Schlüsselfaktoren einer geringfügig entlohnten Beschäftigung und zeigen Ihnen, wie Sie Fehler bei der Beurteilung vermeiden können.

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