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AMG – Arzneimittelgesetz

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
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§ 4c AMG, Indikationsbezogenes Register für Arzneimittel für neuartige Therapien

Das BMG hat bis zum 31. 12. 2027 einen Bericht mit einem Konzept zur Schaffung eines indikationsbezogenen Registers für Arzneimittel für neuartige Therapien nach § 4 Absatz 9 AMG im Geschäftsbereich des BMG zu erarbeiten.

§ 4c eingefügt durch G vom 23. 10. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324).


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