Category Image
Verordnungen

MaSchV – Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern - [MaSchV])
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MaSchV – Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern



§ 3 MaSchV, Außerkrafttreten

§ 1 tritt am 31. 3. 2023 außer Kraft.

§ 3 neugefasst durch V vom 29. 3. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 91).


Vorherige Seite
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.