Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Beurteilung der Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls der Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.2.1. RS 2015/06, Allgemeines

(1) In der Krankenversicherung besteht in der Zeit des Krankengeldbezugs Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V (vgl. BT-Drs. 17/9773, S. 39). Bei freiwillig Krankenversicherten wird das Krankengeld von den Regelungen des § 8 Absatz 2 und 3 BVSzGs unmittelbar bzw. in entsprechender Anwendung erfasst und führt nach den dort aufgeführten Maßgaben zur Beitragsfreiheit.

(2) Zur Pflegeversicherung sind die Beiträge nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.