Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Rente und Beschäftigung
Immer mehr Rentner üben parallel zur Rente einen Nebenjob aus. Andere gehen auch im Rentenalter noch ihrem Hauptberuf nach, weil sie als Fachkräfte sehr gefragt sind. Sobald die Beschäftigung aber über einen Minijob hinausgeht, haben Arbeitgeber die Sozialversicherungspflicht zu prüfen.
Bei Beschäftigten, die entweder im rentennahen Alter sind oder das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, sind einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze schon erreicht hat und welche Art der Rente er bezieht.
Stand
Zuletzt geprüft am: 01.01.2021
Passende Informationen zum Thema Überblick: Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
Mehr erfahrenArbeitnehmer und Auszubildende sind generell sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
Mehr erfahrenMehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in Minijobs: in geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr über ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Mehr erfahren