Rubrik: Besondere Personengruppen

Beschreibung

Mit dem Seminar „Besondere Personengruppen“ werden verschiedene Typen von Beschäftigungen angesprochen. Nicht nur als Aushilfen sind Schüler, Studierende und Rentenbeziehende gefragt. In Zeiten des Fachkräftemangels wird es für Unternehmen immer wichtiger auf Beschäftigte zurückzugreifen, die auch im Ruhestand ihr Fachwissen noch gern im alten Beruf einbringen. Auch von der Beschäftigung von Werkstudierenden und Praktikanten, die Erfahrungen in der Praxis sammeln wollen, profitieren Unternehmen, denn sie bringen frisches Fachwissen aus ihrer Ausbildungsstätte mit. Im Seminar informieren wir Sie über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei einer Beschäftigung von diesen Personengruppen.

Seminare in der Rubrik Besondere Personengruppen

  • Praktika und Probearbeit sind für beide Seiten wertvoll. Unternehmen lernen Nachwuchskräfte kennen, Interessierte testen ihren Berufswunsch. Im Online-Seminar erfahren Sie, was versicherungs-, melde- und arbeitsrechtlich zu beachten ist – von freiwilligen und Pflichtpraktika über Einfühlungsverhältnisse bis hin zu Probearbeitsverhältnissen.

  • Praktika und Probearbeit sind für beide Seiten wertvoll. Unternehmen lernen Nachwuchskräfte kennen, Interessierte testen ihren Berufswunsch. Im Online-Seminar erfahren Sie, was versicherungs-, melde- und arbeitsrechtlich zu beachten ist – von freiwilligen und Pflichtpraktika über Einfühlungsverhältnisse bis hin zu Probearbeitsverhältnissen.

  • Praktika und Probearbeit sind für beide Seiten wertvoll. Unternehmen lernen Nachwuchskräfte kennen, Interessierte testen ihren Berufswunsch. Im Online-Seminar erfahren Sie, was versicherungs-, melde- und arbeitsrechtlich zu beachten ist – von freiwilligen und Pflichtpraktika über Einfühlungsverhältnisse bis hin zu Probearbeitsverhältnissen.

  • Praktika und Probearbeit sind für beide Seiten wertvoll. Unternehmen lernen Nachwuchskräfte kennen, Interessierte testen ihren Berufswunsch. Im Online-Seminar erfahren Sie, was versicherungs-, melde- und arbeitsrechtlich zu beachten ist – von freiwilligen und Pflichtpraktika über Einfühlungsverhältnisse bis hin zu Probearbeitsverhältnissen.

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