Hallo zusammen,
Sachverhalt:
Unser Mitarbeiter ist derzeit privat versichert. Da er bereits das 55. Lebensjahr überschritten hat, war ein Wechsel zur Pflichtversicherung nicht mehr möglich gewesen. Wir haben den Mitarbeiter auch keinen Zuschuss gewährt, weil er die JAEG-Grenzen nicht überschritten hat.
Auf Nachfrage des Mitarbeiters, warum kein Zuschuss für die private KV/PV gewährt worden ist, wurde festgestellt, dass er privat versichert worden ist, weil er zur damaligen Zeit (1988) als hauptberuflich Selbständiger in der Schweiz die Höchstgrenzen überschritten hat und somit aus der KV-Pflicht ausgeschieden ist (Nachweis von der Schweiz wurde vorgelegt). Dies wurde auch von Deutschland bestätigt, jedoch hat er dafür keine Bestätigung vorgelegt.
Als beschäftigter Rentner erhält er auch einen Zuschuss in der KV für seine Rente.
Frage: Sind die vorlegten Informationen für uns als Arbeitgeber ausreichend, damit wir den Zuschuss für die private KV gem. 257 SGB V und 61 SGB V gewähren