Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Wechsel in die private Krankenversicherung bei Änderung Beschäftigungsverhältnis

    Bei einem Arbeitnehmer, der zur Zeit noch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, ändert sich zum 01.05.26 das Beschäftigungsverhältnis. Er wird ab dem 01.05.2026 als Geschäftsführer angestellt. Sein mtl. Entgelt liegt ab dem 01.05.26 über der Beitragsbemessungsgrenze für die KV und auch die Beitragsbemessungsgrenze für das gesamte Jahr 2026 wird durch die Vorausschau überschritten.

    Besteht ab dem 01.05.26 weiterhin die gesetzliche Krankenversicherungspflicht oder kann er bereits ab dem 01.05.26 in eine private Krankenversicherung wechseln?

  • 02
    RE: Wechsel in die private Krankenversicherung bei Änderung Beschäftigungsverhältnis

    Hallo Lohnbearbeiter,

    um in Ihrem Fall eine Stellungnahme abgeben zu können, bitten wir um Mitteilung, ob der Geschäftsführer ab 01.05.26 weiterhin Arbeitnehmereigenschaft haben wird oder ob es sich um einen sozialversicherungsfreien Geschäftsführer handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Wechsel in die private Krankenversicherung bei Änderung Beschäftigungsverhältnis

    Da er nur eine Beteiligung von 10% an der Gesellschaft hat und er weisungsgebunden ist, besteht eine Arbeitnehmereigenschaft.

  • 04
    RE: Wechsel in die private Krankenversicherung bei Änderung Beschäftigungsverhältnis

    Hallo Lohnbearbeiter,

    vielen Dank für Ihre Angaben.

    Da der Mitarbeiter nach Ihren Informationen weiterhin den Arbeitnehmerstatus innehat, hat der Arbeitgeber durch die ab 01.05.2026 geplante Geschäftsführerberufung und der damit verbundenen Entgelterhöhung eine neue versicherungsrechtliche Beurteilung durchzuführen.  

    In einer vorausschauenden Betrachtungsweise ist auf der Grundlage eines Zeitjahres (hier: 01.05.2026 - 30.04.2027) das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln.
    Das zum Zeitpunkt der Prüfung maßgebende monatliche Arbeitsentgelt wird (immer) mit zwölf multipliziert. Regelmäßige Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden hinzugerechnet. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Ermittlung außen vor.
     
    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze verglichen wird.
     
    Da nach Ihrer Schilderung wegen der im Mai 2026 zu erwartenden Entgelterhöhung die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 überschreiten wird, endet die Krankenversicherungspflicht zum 31.12.2026, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des Kalenderjahres 2027 an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten wird.
     
    Ein möglicher Wechsel in die private Krankenversicherung wäre dann frühstens ab diesem Zeitpunkt möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück