Ein Mitarbeiter übt neben seiner Hauptbeschäftigung in unserem Hause noch eine Nebentätigkeit als "selbständiger Gebäudeservice etc." aus. Muss aufgrund der selbstständigen Nebentätigkeit in der Sozialversicherung (Hauptbeschäftigung) noch was berücksichtigt werden ?
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Nebentätigkeit / Selbständig
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RE: Nebentätigkeit / Selbständig
Hallo Frau Amann,
in Ihrem Sachverhalt ist zum geplanten Beginn der selbstständigen Tätigkeit vordergründig zu prüfen, inwiefern die weiterhin ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit des Mitarbeiters „neben- oder hauptberuflich“ ausgeübt wird.
Nach § 5 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtige Personen dann nicht versicherungspflichtig, wenn sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind. Wird - wie in Ihrem Fall - neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt, so besteht in der Beschäftigung in jedem Fall Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht nur dann Versicherungspflicht, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht „hauptberuflich“ ausgeübt wird.
Dies entscheidet im Einzelfall die zuständige gesetzliche Krankenkasse unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten und der Einkünfte sowohl aus der selbstständigen Tätigkeit als auch aus dem Beschäftigungsverhältnis.
Sofern in Ihrem Sachverhalt feststeht, dass die Selbstständigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, unterliegt die Beschäftigung wie bisher der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
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