Hallo zusammen,
bei der Überprüfung der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze unserer Beschäftigten sind uns die Konsequenzen einer Falschbeurteilung nicht ganz klar. Konkret geht es darum, was passiert, wenn wir als Arbeitgeber einen Mitarbeiter nach der Hochrechnung nicht als freiwillig versichert oder gesetzlich pflichtig in der Sozialversicherung einstufen, obwohl die Hochrechnung ein anderes Ergebnis zeigt.
Wir sind uns der Folgen für den Arbeitnehmer bewusst, jedoch nicht der möglichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Gibt es Nachprüfungen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder seitens der Krankenkassen, die den Arbeitgeber finanziell belasten könnten? Kommen strafrechtliche Folgen bei einer Falschbeurteilung in Betracht?
Vielen Dank für Ihre Antworten!