Der Mitarbeiter hatte bisher einen hohen Verdienst, so dass er als Freiwillig Krankenversicherter abgerechnet wurde (BGR 9111).
Nun hat er eine Teilrente beantragt, geht zeitgleich bei uns in Teilzeit und sein Entgelt fällt somit unter die JAE-Grenze.
Die Regelaltersgrenze hat er noch nicht erreicht.
Müssen wir ihn nun als Gesetzlich Krankenversicherten abrechnen? BGR 1111 / PGR 101.