Guten Tag,
bei einer Tarifbeschäftigten (TVöD) wurde Sonderurlaub mit Entnahme aus dem Zeitwertkonto (ZWK) vereinbart (vom 01.07.2024 bis 31.12.2025). Dafür wurde ab dem Beginn des Sonderurlaubes der Beitragsschlüssel in der Krankenversicherung auf den geminderten Beitrag umgestellt (3111) mit dem Ziel, im Anschluss daran die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen (Vorruhestand).
Die Rente wurde tatsächlich beantragt. Jedoch ist die Beschäftigte mit Ende des Sonderurlaubes und Beginn der Rentenzahlung (Bescheid liegt vor) in den Dienst zurückgekehrt.
Meine Frage lautet:
Was ist für die Umstellung der KV im SV-Schlüssel von 1 auf 3 zu Beginn der ZWK-Entsparphase entscheidend? Dass im Anschluss daran eine Rentenbeantragung erfolgt (unabhängig von Weiterbeschäftigung oder Ausscheiden) oder dass die Beschäftigte aufgrund der Rentenbeantragung auch tatsächlich ausscheidet?
Muss eine rückwirkende Umstellung auf die volle SV-Pflicht erfolgen? Oder bleibt es rückwirkend bei der 3-1-1-1, da sie die Rente ja nun erhält?
Vorab vielen Dank.