Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Mitarbeiterin, die bei uns einen Minijob mit monatlich 538,00 € ausübt. Außerdem hat sie eine Hauptbeschäftigung. Diese Mitarbeiterin befindet sich seit dem 11.05.2025 im Mutterschutz. Ihre Krankenkasse hat bei uns nun die Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld angefordert. Müssen wir als Nebenarbeitgeber auch die Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse übermitteln?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
C. Schnell