Guten Tag!
Mein Arbeitnehmer ist seit 2019 aufgrund Überschreitens der JAEG freiwillig gesetzlich versichert. Ab dem 01.09.2024 bis 31.05.2025 nimmt er unbezahlten Urlaub. Daraufhin wurde eine Abmeldung Grund 34 vom 01.01.2024 bis 30.09.2024 mit Entgelt erstellt. Im November hat der AN eine Teiljahressonderzahlung erhalten. Eine Sondermeldung Grund 54 vom 01.09.2024 bis 30.09.2024 mit Entgelt wurde erstellt. Sind diese Meldungen korrekt? Der AN wurde aufgefordert für den September KV/PV-Beiträge zu zahlen, obwohl kein Entgelt gezahlt wurde. Ist dies korrekt?Hat der AN für die Novemberzahlung einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß zur KV/PV bzw. muss er dafür KV/PV-Beiträge zahlen?