Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Altersteilzeit i.V.m. Krank o. EfZ

    Liebes Service-Team,

    wir haben folgendes Problem:

    ein Mitarbeiter befindet sich in Altersteilzeit im Blockmodell (Aktivphase). Nun ist er krank ohne EfZ seit Anfang Dezember 2025 und wird die Arbeit bis zum Ende der Aktivphase am 31.07.26 nicht mehr aufnehmen. Nacharbeit ist keine Option. Der Arbeitgeber möchte das Wertguthaben freiwillig aufstocken, so dass die Passivphase wie vereinbart abgewickelt werden kann.

    Was müssen wir dazu tun, insbesondere auch im Hinblick auf die Aufzahlung zur Rentenversicherung? Danke für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Altersteilzeit i.V.m. Krank o. EfZ

    Hallo Nimrod,

    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung aufgrund des erhöhten Nachfrageaufkommens im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwortgarantie noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir zeitnah eine Stellungnahme abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Altersteilzeit i.V.m. Krank o. EfZ

    Hallo Nimrod,

    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.

    Tritt während der Altersteilzeit (ATZ) Arbeitsunfähigkeit ein, besteht während des Krankengeldbezugs nach dem Ende der Entgeltfortzahlung die ATZ weiterhin, wenn aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung hierfür die Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, sodass das Wertguthaben in diesem Zeitraum weiterhin gebildet wird.

    Folglich liegt in einer solchen Fallkonstellation kein Störfall vor.

    Dies ergibt sich aus dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände zur Sozialversicherung zum „Altersteilzeitgesetz; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen“ vom 02.11.2010 (Pkt. 2.5.4.)

    Sofern jedoch das Wertguthaben nicht weiter aufgebaut und dieses nicht wie vereinbart für eine laufende Freistellung von der Arbeit verwendet werden kann, würde dies einen Störfall auslösen, welcher grundsätzlich ein besonderes Beitragsberechnungsverfahren zur Folge hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Altersteilzeit i.V.m. Krank o. EfZ

    Liebes Expertenteam,

    wir haben uns schon entschieden in diesem Fall, es wird eine schriftliche Vereinbarung geben und das Wertguthaben sowie die Rentenversicherungsbeiträge sollen entsprechend aufgestockt werden.

    Meine Frage war nun, wie das praktisch ablaufen müsste. Für die Aufstockung des Wertguthabens fallen meiner Meinung nach erst in der Passivphase Beiträge an. Das Wertguthaben wird aufgestockt und dafür Rückstellungen gebildet. Aber wie - und wann - müssen die Beiträge an die Rentenversicherung geleistet werden?

    Z.B. Als geldwerter Vorteil, der nur rv-pflichtig ist? Kommen wir dabei in Konflikt

    mit dem §23c SGBIV?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 05
    RE: Altersteilzeit i.V.m. Krank o. EfZ

    Hallo Nimrod,

    zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber während des Krankengeldbezugs zum ordnungsgemäßen Aufbau des Wertguthabens zahlt, sind bei der Entsparung nach unserem Kenntnisstand dem Monat zuzuordnen und zu verbeitragen, für den diese gezahlt werden.

    Zur praktischen Umsetzung empfiehlt es sich, die Eingabemöglichkeiten mit dem zuständigen Softwareanbieter zu erörtern.

    Der beitragsfreie Aufstockungsbetrag während der Altersteilzeit ist nicht zu den nach § 23c Abs. 1 SGB IV (ggf.) beitragspflichtigen Arbeitgeberzuschüssen und sonstigen Einnahmen während des Krankengeldbezugs zu zählen.

    Unabhängig davon, ob während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen zusätzliche Arbeitgeberleistungen im Sinne von § 23c Abs. 1 SGB IV gewährt werden, sind der Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge weiterhin auf Basis des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz zu berechnen, das vor Beginn der Entgeltersatzleistung gezahlt wurde.

    Das maßgebende Regelarbeitsentgelt wird demnach nicht durch die sich aus § 23c Abs. 1 SGB IV ergebenden beitragspflichtigen Einnahmen ersetzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 06
    RE: Altersteilzeit i.V.m. Krank o. EfZ

    Liebes Expertenteam,

    noch zwei weitere Fragen zum Thema:

    bei der Entsparung des Wertguthabens (Passivphase) werden die RV-Beiträge wieder normal aufgestockt. Das sehe ich nicht als Problem, weil wir dann auch wieder Entgelt zahlen.

    Aber was passiert während des Krankengeldbezuges mit den aufzustockenden RV-Beiträgen? Wenn ich beispielsweise einen rentenversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil eingeben würde, dann würden doch bei 0 SV-Tagen auch keine Beiträge darauf anfallen?


    Und dann erstellt mein System noch eine Meldung mit Grund 56. Welchen Sinn verfolgt diese Meldung?

    Vielen Dank!

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