Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 20c SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, Förderhöhe, Mittelverausgabung, Förderverfahren

(1) Die Krankenkassen und ihre Verbände werden zur Selbsthilfeförderung in einem festen Umfang in Höhe von 0,55 EUR pro Versicherten pro Jahr verpflichtet. Ab dem Förderjahr 2008 sind diese Fördermittel vollständig an die Selbsthilfe auszuschütten. Die Mittelaufbringung auf der Landes- und der örtlichen Ebene hat dann nach KM6 (Wohnortprinzip) zu erfolgen.

(2) Für das Förderjahr 2008 veröffentlichen die Spitzenverbände der Krankenkassen Näheres zur Umsetzung des § 20c SGB V (u. a. zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, zur Verteilung der Fördermittel auf den verschiedenen Förderebenen und Förderbereichen sowie zur Beteiligung der Selbsthilfe).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück