Category Image
Rundschreiben

2006 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen [RS 2006/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2006 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 1.3.5.4. RS 2006/06, § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII (Ehrenamtlich Tätige)

Unfallversicherungsschutz nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII besteht für Personen, die Pflegetätigkeiten im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift (z. B. für eine katholische oder evangelische Kirchengemeinde) ausüben.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück