Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 37 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Vorschrift enthält Vorgaben zur Gewährleistung eines effizienten und effektiven gemeinsamen Handelns der Rehabilitationsträger und zur Sicherstellung der erforderlichen Leistungen in der gebotenen Qualität. Hierzu haben die Rehabilitationsträger gemeinsame Empfehlungen auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zu vereinbaren und die Leistungserbringer ein Qualitätsmanagement sicherzustellen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück